Allgemeine Verkaufsbedingungen der SIMEX Medizintechnik GmbH

Stand: 19.08.09

1. Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2. Angebot – Angebotsunterlagen – Kataloge

(1) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind immer freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Beschreibungen unserer Produkte sind lediglich Beschaffenheitsangaben und stellen in keiner Weise eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware dar.
(4) Technische Änderungen unserer Produkte, die wertsteigernd oder werterhaltend sind, sind jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zulässig.
(5) Ein bei uns eingeholter Kostenanschlag ist, sofern es zu keiner Auftragserteilung kommt, kostenpflichtig.

3. Werkzeuge – Vorrichtungen etc.

(1) Werkzeuge, Vorrichtungen und ähnliche Einrichtungen, die zur Fertigung nach Unterlagen des Bestellers hergestellt oder beschafft werden, bleiben auch dann unser Eigentum, wenn diese vom Besteller ganz oder teilweise bezahlt werden.
(2) Der Leistungsumfang umfasst mangels besonderer Vereinbarung keine Montage und Inbetriebnahme der Lieferung beim Besteller.

4. Preise – Zahlungsbedingungen – Verzug

(1) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Gegenüber einem Besteller, der Verbraucher ist, gilt ein Verzugszins von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins p. a.. Der Besteller kommt auch ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, § 286 III BGB. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller, soweit er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er in diesem Falle zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt nur, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine von uns genannte Lieferzeit unverbindlich.
(2) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaftung für Schäden, die unmittelbare Folge der verspäteten Lieferung sind, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Besteller verpflichtet, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.
(4) Soweit wir darüber hinaus auf Schadensersatz statt der Leistung haften, so sind Ansprüche im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
(5) Wir haften, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit nie für Folgeschäden der verspäteten oder ausgebliebenen Leistung, insbesondere für einen entgangenen Gewinn des Bestellers oder sonstige Produktionsausfallkosten.
(6) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(7) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Gefahrübergang

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt und soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht in diesem Fall auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Mitteilung der Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
(2) Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
(4) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

7. Mängelgewährleistung – Gewährleistungsfrist

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach
§ 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
(3) Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Besteller, soweit er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, verpflichtet innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.
(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, soweit er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit eine Haftung für solche Schäden doch gegeben ist, so sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(5) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn wir eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Sache übernommen haben und diese Beschaffenheit fehlt.
(6) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit Ansprüche wegen Schäden geltend gemacht werden, die von unserer Betriebshaftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung erfasst werden, so ist unsere Ersatzpflicht auf die Ersatzleistung dieser Versicherung beschränkt.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 1 Jahr, gerechnet ab Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei jedem vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere gesetzlichen Rechte auszuüben und die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Besteller, soweit er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, für den entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, dann können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist Gerichtsstand bei dem für Deisslingen zuständigen Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Deisslingen.
(3) Auf diesen Vertrag finden ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


SIMEX Medizintechnik GmbH, Geschäftsführer Rainer Siring, Brückstraße 30, 78652 Deisslingen-Lauffen, Telefon: 07420/92040, Telefax: 07420/1026, Email info@simexmed.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind an uns zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Rückgaberechtsbelehrung

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichtengemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

SIMEX Medizintechnik GmbH, Geschäftsführer Rainer Siring, Brückstraße 30, 78652 Deisslingen-Lauffen, Telefon: 07420/92040, Telefax: 07420/1026, Email info@simexmed.de

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauchnehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

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